Grundstücksmiete bedeutet, dass eine Partei ein Grundstück einer anderen Partei zweitweise überlässt. Die Mietpartei kann dieses nutzen und bezahlt dem Vermieter eine Miete (ein festgelegtes Entgelt).
Ähnlich verhält es sich bei der Grundstückspacht: Hier wird ebenfalls ein Grundstück für den Gebrauch vom Verpächter an den Pächter übergeben. Vorher wird dafür ein Entgelt vertraglich festgelegt. Unterschiedlich zur Miete ist jedoch das Ausmaß der vorher festgelegten Nutzungsrechte: Pacht ermöglicht neben dem Gebrauch des Grundstückes ebenfalls die Möglichkeit der Fruchtziehung. Der Pächter kann somit die Fläche landwirtschaftlich nutzen und zum Eigenwohl gewinnbringend vermarkten.
Vor- und Nachteile der Miete oder Pacht eines Grundstückes zur privaten Nutzung
Die Miete eines Grundstückes unterliegt unterschiedlichen Rechtsvorschriften, die Sie im Hinterkopf für Ihre Entscheidung behalten sollten. Es ist ungewöhnlich, dass Privatpersonen für einen Hausbau ein Grundstück mieten, da der Vermieter des Grundstücks, durch das Mietrecht, einen Eigenbedarf auf dieses anmelden kann. Falls Sie das Grundstück verändern möchten, muss dies vorher im Mietvertrag vereinbart werden. Endet der Mietvertrag, muss zudem der Mieter das Grundstück in seinem Ursprungszustand übergeben. Für den Hausbau ist diese Art daher eher ungeeignet. Einzige Ausnahme hier ist der Mietkauf: Hier wechselt das Grundstück nach einer gewissen Mietdauer in den Besitz des Mieters über. Durch die zeitliche Flexibilität eines Mietvertrages lohnt sich aber die Miete eines Grundstückes, welches schon bebaut ist (z. B. einen Garten in einer Kleingartenanlage oder ein Haus bzw. eine Wohnung mit Grundstück).
Die Pacht eines Grundstückes ist empfehlenswert, falls das notwendige Kapital für den Hausbau nicht vorhanden ist. Im Unterschied zum Kauf eines Grundstückes, der durch einen Kredit finanziert wird, entfällt bei der Pacht die Zinslast. Zudem bieten manche Verpächter bestimmte Vereinbarungen an, wie zum Beispiel die Verrechnung der bereits geleisteten Pacht beim späteren Kauf des Grundstückes. Im Gegensatz zur Miete sind Pachtverträge jedoch nicht sehr flexibel: Falls Sie den Vertrag vorzeitig auflösen wollen, kann das zu Schwierigkeiten führen. Sie sollten daher genau auf die Pachtkonditionen achten, vor allem hinsichtlich der Pachtlaufzeit (100 Jahre Pachtlaufzeit sind durchaus möglich).
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