Umzugskosten - oft höher als gedacht

Umzugskosten ? oft höher als gedacht
Ein Umzug ist teuer, das ist jedem klar. Oft kommen aber noch mehr Kosten zusammen als erwartet. Für die entspannte Finanzierung kommen zum einen Sparmaßnahmen in Frage, in einigen Fällen ist auch ein Kredit nötig, um alle entstehenden Kosten zu decken.
Die Hauptkostenpunkte beim Umzug
Wer heute umzieht, der sollte vorher bereits gut kalkulieren und sich über die anfallenden Kosten informieren. Denn je besser man vorbereitet ist, umso leichter lässt sich der Rotstift bei einigen Faktoren ansetzen. Mit folgenden Kosten sollte man auf jeden Fall rechnen:
- Umzugsfahrzeug und Nebenkosten wie Halteverbot, Trinkgelder und die Versorgung der Umzugshelfer
- Renovierungskosten in der alten und auch der neuen Wohnung
- Ausgaben für Möbel und andere Einrichtungsgegenstände
- Ummeldungen, Postnachsendeantrag
- Doppelte Mietzahlungen
- Kautionen und Maklerprovisionen
Meist ist ein Umzug inklusive Kaution und Maklerprovision teurer als geplant. Für diesen Fall bietet sich ein Umzugskredit an. Wie bei jeder Kreditaufnahme sollte man jedoch gut kalkulieren, damit die Rückzahlung ohne allzu große Einschränkungen erfolgen kann.
Unterstützung bei berufsbedingten Umzügen
Ein Umzug in eine andere Stadt ist in vergleichsweise vielen Fällen berufsbedingt. Mehr als 30% der Deutschen wechseln den Wohnort aus beruflichen Gründen. Dies belegt eine Umfrage des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Hilfreich ist hier, wenn der neue Arbeitgeber finanziell mit einspringt. Verpflichtet ist er dazu zwar nicht, allerdings greifen vor allem große Unternehmen gerne unterstützend ein, um dem neuen Mitarbeiter den Umzug zu erleichtern. In welcher Form diese Unterstützung gewährt wird, ist Verhandlungssache. Bereits im Bewerbungsgespräch, spätestens aber bei den Vertragsverhandlungen, sollte das Thema auf den Tisch gebracht werden.
Zum Teil springt auch der Staat ein und unterstützt einen berufsbedingten Umzug. Dies zum Beispiel, wenn der Wiedereinstieg in den Beruf aus der Arbeitslosigkeit mit einem nötigen Umzug verknüpft ist. Die Umzugskosten können weiterhin steuerlich als Werbungskosten angegeben werden und wirken sich steuermindernd aus. Seit August 2013 können Alleinstehende eine Pauschale von 695 Euro veranschlagen, für Verheiratete gilt eine Pauschale in Höhe von 1.390 Euro.
Bild: © Jupiterimages/Creatas/ThinkstockCockpit
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